Gesundheitssytem

Shownotes

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Heute wurden verschiedene Bereiche angesprochen:

Ein Atherom ist eine gutartige Zyste in der Haut, die wie eine kleine Beule aussieht und mit Flüssigkeit gefüllt ist. Es gibt zwei Haupttypen von Atheromen:

Trichilemmalzysten (Haarzysten oder Talgdrüsenzysten): Diese entstehen um Haarfollikel herum, meist am Kopf oder an behaarten Stellen. Sie können unterschiedlich groß sein und sind oft erblich bedingt. Epidermale Zysten (Epidermoidzysten): Diese bilden sich überall am Körper, vor allem am Rücken und Hals. Sie sind fleischfarben, hart und haben eine Größe von 0,5 bis 5 Zentimeter. Ihr Inneres besteht aus käsigem Material, das übel riechen kann. Generell sind Atherome in der Regel unbedenklich, gutartig und nicht ansteckend. Allerdings können sie Beschwerden verursachen, wenn sie auf andere Strukturen drücken oder sich entzünden. Es gibt einige seltene Komplikationen, darunter:

Infektion: Die Zyste kann platzen, was zu einer Infektion führen kann, wenn Bakterien eindringen. Dies kann sich ausbreiten und Gewebe sowie Knochen betreffen. Versuche, die Zyste auszudrücken, sollten vermieden werden, da sie zu einer Infektion führen können.

Tumor: In seltenen Fällen kann aus einer Haarzyste ein gutartiger Tumor entstehen, der langsam wächst und auf umliegende Strukturen drücken kann.

Rezidiv: Nach der chirurgischen Entfernung kann die Zyste in einigen Fällen wieder auftreten.

Es ist wichtig, Atherome von medizinischem Fachpersonal untersuchen und behandeln zu lassen, um mögliche Komplikationen zu verhindern oder angemessen zu behandeln.

------------------Zum nachlesen für Sie im SGB:----------------------------

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist in Deutschland die Sammlung der wichtigsten Gesetze im Bereich des Sozialrechts. Die Regulierungen bezüglich der Arbeit von Physiotherapeuten finden sich insbesondere im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), das die gesetzliche Krankenversicherung betrifft, sowie im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), das sich mit Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen beschäftigt.

Konkrete Vorgaben und Regelungen, wie ein Physiotherapeut in Deutschland arbeiten sollte, sind in verschiedenen Paragraphen dieser Gesetze enthalten. Hier sind einige relevante Abschnitte, die die Arbeit von Physiotherapeuten betreffen:

SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung):

  • § 32 SGB V: Hier werden die Leistungen der Krankenkassen für medizinische Rehabilitation, zu der auch physiotherapeutische Maßnahmen gehören, beschrieben.

  • § 64 SGB V: Dieser Abschnitt regelt die Verordnung von Heilmitteln, zu denen auch Physiotherapie zählt. Hier wird festgelegt, wie Ärzte Heilmittel verordnen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

  • § 124 SGB V: Hier geht es um die Zulassung und Qualifikation von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, also auch von Physiotherapeuten.

SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen):

  • § 43 SGB IX: In diesem Abschnitt wird die medizinische Rehabilitation geregelt, zu der auch physiotherapeutische Maßnahmen gehören können.

  • § 44 SGB IX: Hier geht es um die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit auch um die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die unter anderem physiotherapeutische Hilfe benötigen können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Ausgestaltung der Arbeit von Physiotherapeuten nicht ausschließlich im SGB festgelegt ist. Es gibt weitere rechtliche Regelungen, Verordnungen und berufliche Standards, die die Praxis von Physiotherapeuten beeinflussen.

https://bmcmusculoskeletdisord.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12891-019-2553-9#citeas

--- nächster Punkt sind die Krankenkassen die wir angesprochen haben ---

-----------------------Krankenkassenfakten------------------------------------

Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Krankenkassen 14,6 Prozent. Es ist jedoch erlaubt, Zusatzbeiträge zu erheben, die zu Beginn bei 0,9 Prozent lagen. Dieser Wert blieb bis 2019 weitgehend stabil. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet jedoch einen weiteren Anstieg auf etwa zwei Prozent.

Seit 2019 hat sich der Beitrag fast verdoppelt. Die Entwicklung sieht wie folgt aus (in Prozent):

  • 2019: 0,9
  • 2020: 1,1
  • 2021: 1,3
  • 2022: 1,3
  • 2023: 1,6

Es wird erwartet, dass der Beitrag im Jahr 2024 um zusätzliche 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigt, was einen Gesamtzusatzbeitrag von fast zwei Prozent bedeuten würde.

Auch der Höchstbeitrag steigt entsprechend. Prognostiziert wird ein gesetzlicher Höchstbeitrag von über 1.150 Euro. Dies könnte die Attraktivität von Privatversicherungen erhöhen, da selbst teurere private Tarife bei niedrigeren Beiträgen eine bessere Absicherung bieten könnten, einschließlich Krankenhausaufenthalt und hochwertigem Zahnersatz.

Die Erhöhung der Beiträge resultiert aus den Äußerungen des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) über "Einsparmaßnahmen". Die Krankenkassen erwarten weniger Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, geschätzt auf acht bis zehn Milliarden Euro. Diese Annahmen könnten je nach Konjunkturentwicklung und zusätzlichen Belastungen für die Sozialversicherung variieren.

K. Habib

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